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Geeichte Waagen für Imker Pflicht!? Alternativen?

Honigwaage

Im Mess- und Eichgesetz aus dem Jahr 2015 ist festgelegt, dass Imker beim Abfüllen des Honigs geeichte Waagen benutzen müssen. Neben der Anschaffung einer eichfähigen Waage fallen auch regelmäßig Gebühren für das Eichen an (alle 2 Jahre).

 

Nicht allen Vereinsmitgliedern steht daher eine geeichte Waage zur Verfügung. Kann man dennoch gesetzeskonform Honig abfüllen?

 

Die Nutzung einer geeichten Waage des Vereins zur Kontrolle der eigenen Waage ist eine mögliche Alternative. In unserem Verein bieten Alexander Q. und Wolfgang R. ihre geeichten Waagen zur Kontrolle der eigenen Waage an.

 

Mit dieser geeichten Waage und eurer eigenen Waage führt ihr dann Wägungen mehrerer Honiggläser durch und dokumentiert diesen Abgleich (Datum des Abgleichs, Modell der geeichten Waage und festgestellte Abweichung). Beim späteren Abfüllen und Abwiegen auf der eigenen Waage berücksichtigt man dann die gegebenenfalls festgestellten Abweichungen.

 

Kontaktdaten von Alexander und Wolfgang findet ihr im internen Mitgliederbereich.